Einleitung

I. Bin ich betroffen?

II. Warum diese Seite?

III. Wo liegen die Probleme?

IV. Was sind die Folgen der Musterfehler?

V. Was berücksichtigt eine gute Beratung?

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Das Widerrufsrecht - die Geld zurück Garantie?

Diese Seite dient einer differenzierten Betrachtung der unternehmerischen Belehrungspflichten im Verbrauchervertrag im Sinne der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Augenblicklich ist sie erst noch im Aufbau. Sie soll Verbrauchern und insbesondere den Unternehmern Perspektiven eröffnen, wie mit den Problemstellungen rund um das Belehrungsrecht umzugehen ist. Zumindest solange, wie Gesetzgeber und höchstrichterliche Rechtsprechung keine endgültige Klarheit zu den vielschichtigen Problemstellungen schaffen, wird versucht werden, sie ständig auf dem aktuellen Stand zu halten.

Aktuell sorgt die Anlage 2 der BGB-InfoV, der für die Unternehmer bestimmte gesetzliche Belehrungsvorschlag, für große Rechtsunsicherheit. Anstatt die gesetzlichen Vorgaben des BGB umzusetzen, war die Verordnung von Anbeginn fehlerhaft. Nach überwiegender Auffassung führt dies zur Nichtigkeit der Muster in der bis zum 31.03.2008 geltenden Fassung. Dies hat das OLG Schleswig unlängst nochmals explizit in einer Urteilsbegründung festgestellt. Deshalb hat das Bundesjustizministerium die BGB-Informationspflichtenverordnung überarbeitet und die aus seiner Sicht bestehenden Fehler behoben. Das neue Belehrungsmuster kann unter www.fn-rae.de heruntergeladen werden.

Im Vorfeld hatte das BMJ um Stellungnahmen erbeten. Auch diesseits wurde der seitens des Ministeriums vorgelegte Entwurf hinterfragt (ZGS 2007, 454-460: Der Entwurf des BMJ zur BGB-InfoV - der Änderungsbedarf besteht fort). Verschiedene Bedenken wurden im Zuge der abschließenden Neufassung aufgegriffen. Dennoch bestehen im Detail weiterhin erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Verordnung. Insbesondere die Bezeichnung des Fristbeginns ist weiterhin problematisch. Deshalb ist die Verwendung des Musters vor allem im Fernabsatz (z.B. eBay) nach hier vertretener Auffassung weiterhin nicht zu empfehlen.

Diese Seite wurde zuletzt am 08. März 2008 inhaltlich überarbeitet.